Energierecht | erneuerbare Energien

Die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs gehört zu einer der dringlichsten Aufgaben der Gegenwart. Aus diesem Grund engagiere ich mich seit über 10 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien. Neben meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit zu Fragen aus dem Energierecht habe ich an unterschiedlichen energiebezogenen Forschungsprojekten mitgewirkt. Zudem habe ich wissenschaftlich zum Rechtsrahmen der Energiewende, insbesondere zu akzeptanzsteigernden Maßnahmen in der Windenergie und Bürgerenergiegesellschaften gearbeitet und Erfahrungen als Unternehmensanwältin in einem genossenschaftlich organisierten Energieversorgungsunternehmen gesammelt. Aktuell setze ich mich vertieft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen eines innovativen Quartiersprojekts auseinander.

Vertragsberatung und -gestaltung

Als Rechtsanwältin und Mediatorin beschäftige ich mich seit vielen Jahren damit, wie die gezielte Gestaltung von Verträgen zum Gelingen geschäftlicher, kollektiver und privater Vorhaben beitragen kann. Welche Regeln passen und sollen gelten? Neben rechtlichen Fragen stehen deshalb das Selbstverständnis, die Erwartungen und die persönlichen Interessen der Beteiligten im Mittelpunkt meiner Arbeit.

Mediation

Mediation kommt in der Regel erst zum Einsatz, wenn ein Konflikt bereits entstanden und fortgeschritten ist. Dabei kann eine frühzeitige Mediation der Entstehung von Konflikten entgegenwirken und den Grundstein für eine zufriedenstellende und dauerhafte Zusammenarbeit legen.

ILKA HOFFMANN
Rechtsanwältin + Mediatorin

Holstenwall 10
20355 Hamburg

E-Mail info@ilka-hoffmann.de

Fax +49 (0) 40 35 00 48 29

Energierecht | erneuerbare Energien

Einer meiner Arbeitsschwerpunkte liegt seit 2008 im Energierecht, speziell im Bereich der erneuerbaren Energien.

Energierechtliche Expertise

Aktuell arbeite ich im Rahmen eines Forschungsvorhabens zu den rechtlichen Voraussetzungen für den energetischen Umbau eines Bestandsquartiers in Schleswig-Holstein.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

Unternehmensjuristin in einem Energieversorgungsunternehmen

  • Erzeugung und Vermarktung von Strom- und Gasprodukten
  • Genossenschaftsrecht
  • Planung und Umsetzung von EE-Anlagen und Elektrolyseuren

Projektleiterin einer außeruniversitären Forschungseinrichtung

  • Forschung zum Rechtsrahmen der Energiewende im Bereich Windenergie
  • Schwerpunkt Akzeptanz, Bürgerenergiegesellschaften

Rechtsanwältin und stellv. Geschäftsführerin eines Offshore-Windenergie-Verbandes

  • Offshore-Arbeitszeitverordnung
  • Regulierung der Netzanbindung und Genehmigungsrecht
  • Mitarbeit am Aufbau eines elektronischen Herkunftsnachweisregisters und an der Erarbeitung von Anforderungen an elektronische Herkunftsnachweise für erneuerbaren Strom
  • Mitarbeit an rechtswissenschaftlichem Gutachten zum mitgliedstaatlichen Umset-zungsbedarf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

 

Berufliche Stationen

Seit September 2019 – Juristische Tätigkeit in einem Forschungsprojekt zur energetischen Entwicklung eines Bestandsquartiers in Schleswig-Holstein 

2018 bis 2019 – Syndikusrechtsanwältin in einem genossenschaftlich organisierten Energieversorgungsunternehmen

2015 bis 2018 – Projektleiterin in einer gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtung zum Umweltenergierecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Rechts- und Akzeptanzfragen im Bereich Windenergie, Rechtsrahmen der Bürgerenergie und Wärmewende

2013 bis 2014 – Partner Counsel in einer international tätigen, wirtschafts- und energierechtrechtlich ausgerichteten Kanzlei

2008 bis 2012 – Rechtsanwältin in einer auf Offshore Windenergie spezialisierten Kanzlei, Verbandstätigkeit als stellvertretende Geschäftsführerin

2010 – Fortbildung zur Mediatorin

2003 – Zulassung zur Rechtsanwältin in Hamburg

Ausgewählte Veröffentlichungen

Bürgerenergiegesellschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – neue Beteiligungsmodelle für kommunale Akteure? Ilka Hoffmann und Franziska Waurisch, EWeRK 2022, S. 145 – 156

Erneuerbare- und Bürgerenergiegemeinschaften im EU-Winterpaket – who is who? Ilka Hoffmann, EnWZ 2021, S. 299 – 305

Energiegemeinschaften im EU-Winterpaket – Neue Chancen für Quartiere? Ilka Hoffmann und Christine Brandstätt
Schriftenreihe interdisziplinäre Energieforschung des ITE, Heft 4, Juni 2021
https://www.fh-westkueste.de/ite/publikationen/ite-sie-heft04/

Einbindung von Wärmeverbrauchern in grüne Wärmenetze – kommunale Steuerungselemente. Christian Buchmüller, Ilka Hoffmann, Judith Schäfer, Kurzstudie, April 2020.
https://www.ikem.de/publikation/buchmueller2020/

Mechanismen finanzieller Teilhabe am Ausbau der Windenergie, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 7, März 2018, Ilka Hoffmann und Nils Wegner.

Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 26, Mai 2017, Ilka Hoffmann.

Gibt es ein Recht der Bürgerenergie? Zur rechtlichen Beurteilung von Vorschriften für Bürgerenergieprojekte, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 22, Oktober 2016, Ilka Hoffmann unter Mitarbeit von Hartmut Kahl und Thorsten Müller.

Die neue OffshoreArbeitszeitverordnung – Offene Fragen aus der Praxis, Aufsatz von Ilka Hoffmann, Bernd Günter und Jan-Hendrik Rowold, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 2013, 1332-1337.

Das elektronische Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien: Rechtliche Grundlagen und praktische Abläufe, Aufsatz von Ilka Hoffmann und Wieland Lehnert, ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 12/2012, 658-665.

Mitarbeit an der Untersuchung Fachliche Bewertung des Umsetzungsbedarfs der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit FKZ 03MAP163, Dezember 2010.

 

Vertragsberatung- und Gestaltung

Individuelle und vorausschauende Vereinbarungen treffen

Als Rechtsanwältin werde ich in der Regel erst hinzugezogen, wenn Konflikte so weit fortgeschritten sind, dass ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit droht. Dabei lassen sich zahlreiche Auseinandersetzungen durch klare, ausgewogene und vorausschauende Vereinbarungen vermeiden, denn häufige Ursache von Streitigkeiten sind fehlende oder missverständliche Absprachen.

Um solche Vereinbarungen zu entwickeln, lege ich bei der Gestaltung von Verträgen großen Wert auf eine frühzeitige Klärung der individuellen Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten. Die Klärung der persönlichen Situation und Vorstellungen sind die Grundlage für kreative und langfristig zufriedenstellende Regelungen. Dafür nutze ich unter anderem Elemente der Mediation.

Werden keine individuellen Vereinbarungen getroffen, kommen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung. Dies betrifft auch den formalen Umgang mit Streitigkeiten. Sind zum Beispiel Alternativen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewünscht, soll beispielsweise zunächst eine Mediation oder ein Schlichtungsverfahren stattfinden oder soll sogar eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen und damit eine gerichtliche Auseinandersetzung weitestgehend ausgeschlossen werden, muss dies explizit geregelt werden.

Geschäftliche Unternehmungen

Gerade bei langfristigen Projekten im geschäftlichen Bereich, wie der Gründung eines Unternehmens und Umsetzung einer Geschäftsidee oder anderen Formen dauerhafter Zusammenarbeit, kann sich eine individuelle und am persönlichen Bedarf ausgerichtete, Vertragsgestaltung lohnen.

Ein wichtiger Punkt ist die Klärung der Wertmaßstäbe, denn viele Streitigkeiten basieren auf abweichenden Wert- oder Gerechtigkeitsvorstellungen. Dazu gehören unter anderem Fragen, wie

  • Wer bringt was ein und wie wird das Eingebrachte bewertet?
    Dazu gehören neben Geld oder Sachwerten, z.B. auch besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen, besonderes Engagement oder ein umfangreiches Netzwerk und eine Einigung über deren Wertigkeit.
  • Wer soll für was zuständig sein?
    Eine zumindest grobe Beschreibung der Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten.
  • Was soll im Falle eines aufkeimenden Konflikts passieren?
    Ab wann sollen welche Maßnahmen ergriffen, z.B. Dritte eingebunden werden?

Außerdem sollte festgehalten werden, unter welchen Umständen das Vertragsverhältnis beendet werden kann und welche Folgen damit verknüpft sein sollen.

Nicht fehlen sollte eine Regelung darüber, in welchen Abständen und unter welchen Umständen eine Überprüfung und ein Abgleich des Vertrages mit der aktuellen Situation stattfinden soll.

Aus diesen Gründen eignen sich Vorlagen oder Vertragsmuster in der Regel nicht, da sie zwar die rechtlichen Mindestanforderungen, aber nicht den individuellen Bedarf abbilden.

Kollektive und/oder selbstverwaltete Projekte, gemeinnützige Arbeit

Eine Klärung und Einbeziehung der Vorstellungen eignet sich auch bei gemeinnützigen Vorhaben sowie bei kollektiven oder selbstverwalteten Projekten. Jedenfalls dann, wenn das Vorhaben für einen längeren Zeitraum geplant ist und die Beteiligten viel Zeit und Mühe investieren.

Wenn Personen sich zusammentun, z. B. um sich gemeinsam kulturell, gesellschafts- oder umweltpolitisch zu engagieren, kommt regelmäßig die Frage nach der Rechtsform, den daraus folgenden Verantwortlichkeiten und die für den konkreten Zusammenschluss passenden Regelungen auf.

Typische Rechtsform ist dafür der gemeinnützige Verein. Bei der Beratung und Entwicklung passender Vereinbarungen für Vereine greife ich auf langjährige Erfahrungen in unterschiedlichen Zusammenhängen zurück. Diese reichen vom Wohnen bis zur ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit in einem auf Denkmal- und Umweltschutz ausgerichteten Verein.

Private Angelegenheiten

Um nicht die soziale Beziehung zu gefährden, kann es selbst in privaten Angelegenheiten, wie einem Darlehen im Familien- oder Freundeskreis oder gemeinschaftlichen Anschaffungen hilfreich sein, klare Absprachen zu treffen und diese zu dokumentieren.

Dabei geht es im privaten Bereich in der Regel weniger um die rechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen als um die Funktion, die eine schriftliche Dokumentation des Gewollten in Konfliktsituationen haben kann. Erinnern sich die Streitenden zum Beispiel unterschiedlich oder haben sie vergessen, was ihr gemeinsames Ziel war und was sie in „guten Zeiten“ verbunden hat, trägt ein Blick auf die verschriftlichten Absichten und Vorstellungen häufig zur Befriedung der Situation bei.

In Fällen, wie der Gewährung eines Darlehens, hat die Verschriftlichung hingegen mehrere Funktionen. Zum einen hält sie die Beteiligten dazu an, das mit dem Darlehen verbundene und häufig als unangenehm empfundene Thema Geld, anzusprechen und zumindest die grundlegenden Bedingungen, wie z.B. den Rückzahlungszeitpunkt, zu klären. Den Rückzahlungszeitpunkt festzuhalten kann jedoch auch aus rechtlichen Gründen insbesondere für die/en Darlehensnehmer*in wichtig sein, denn fehlt eine solche Vereinbarung gilt Gesetz und die/er Darlehensgeber*in kann das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und Rückzahlung verlangen.

Bei der Gestaltung von Verträgen, insbesondere von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, kooperiere ich mit Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Mein Angebot umfasst die

  • Erstellung/Ausarbeitung von Verträgen
  • Prüfung bestehender Verträge
  • Änderung/Anpassung einzelner Vertragsnormen
  • Begleitung bei oder Durchführung von Vertragsverhandlungen

Mediation

Interessengerechte und vorausschauende Lösung entwickeln

Als Mediatorin unterstütze ich Sie dabei, eine interessengerechte und vorausschauende Lösung für Ihr Anliegen zu entwickeln.

In der Regel kommt Mediation bei Konflikten zum Einsatz, die so weit fortgeschritten sind, dass die Beteiligten sie nicht mehr bewältigen können, sich aber keine schiedsrichterliche oder gerichtliche, sondern eine eigenverantwortliche Klärung wünschen.

Für die Durchführung einer Mediation spricht mehreres: In der Regel ist die Mediation nicht nur kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als ein gerichtliches Verfahren. Sie ermöglicht den Beteiligten darüber hinaus, eigene Wertvorstellungen einzubringen und kreative Lösungen zu entwickeln, auf deren Basis die geschäftliche oder private Beziehung fortgesetzt werden kann.

Frühzeitige Mediation

Wird Mediation bereits in der Anfangsphase eines gemeinsamen Vorhabens zur Klärung der Interessen und Erwartungen eingesetzt, kann sie dazu beitragen, dass Konflikte gar nicht erst entstehen.

Konflikte basieren häufig auf fehlender oder missverständlicher Kommunikation. Vielfach sehen die Beteiligten keinen Grund sich zu verständigen, weil sie glauben, die Erwartungen und Vorstellungen der Anderen zu kennen. Oder sie vermeiden eine frühzeitige Auseinandersetzung mit konfliktträchtigen Themen, um Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen. Sie hoffen zum Beispiel, dass diese nicht zum Tragen kommen oder sich mit der Zeit von selbst erledigen.

Eine frühzeitige Klärung der Bedürfnisse und Interessen hat den Vorteil, dass sich die Beteiligten am Anfang wohlwollend gegenüberstehen und es ihnen leichter fällt, sich in die Situation der Anderen hineinzuversetzen. Aus diesem Grund lassen sich in frühen Gesprächen oft kreative und langfristig zufriedenstellende Lösungen finden, die sich gut als Grundlage für vertragliche Vereinbarungen eignen.

Gerade bei Projekten mit langer Laufzeit, deren Gelingen für die Beteiligten von großer Bedeutung ist, bietet sich deshalb eine frühzeitige Klärung der Vorstellungen an. Es kann sich dabei sowohl um Vorhaben im geschäftlichen als auch im gemeinnützigen „Non-profit“ Bereich handeln. Zum Schutz der persönlichen Beziehung kann eine Mediation auch in privaten Angelegenheiten sinnvoll sein.